Nehriban Koc
Frauenärztin
Eisenschmiede 20, 34125 Kassel
Tel.: 0561 - 878889

Sehr geehrte Patientin,

auch wenn Sie schon seit längerer Zeit zu unserem festen Patientenkreis gehören, werden Ihnen immer wieder Neuigkeiten in unserer Praxis auffallen. Daher möchten wir, dass Sie stets über alle Änderungen informiert sind.

Es ist unserem Team sehr wichtig, dass Sie sich bei uns wohl und gut betreut fühlen. Aus diesem Grunde haben wir für Sie ein.

 

„Praxishandbuch“

Zusammengestellt, das aktuelle Daten über unser Leistungsspektrum und die Organisation, sowie weitere nützliche Informationen beinhaltet.

Wir hoffen, dass Sie somit einen kleinen Einblick in unseren Praxisablauf erhalten.

Inhalt:

  • Einige Bemerkungen zur Praxisphilosophie & Besonderheiten der Praxis
  • Zusätzliche Leistungsangebote
  • Möglichkeiten der Empfängnisverhütung außerhalb der Pilleneinnahme
  • Individuelle Wahlleistung in der Krebsvorsorge
  • Verhütung
  • Impfungen, Impfleistungen & Impfschutz
  • Schwangerschaft
  • Mutterschaftsvorsorge
  • Kinesio- Taping in der Gynäkologie und Geburtshilfe

Gegenüber Anregungen und Tipps Ihrerseits sind wir stets aufgeschlossen. Bitte sprechen Sie uns an.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen 

Ihr Praxisteam

 

Einige Bemerkungen zur Praxisphilosophie & Besonderheiten der Praxis

Wer sind wir?

  • eine Facharztpraxis für Gynäkologie und Geburtshilfe
  • ein gut eingespieltes und patientenorientiertes Team
  • kompetente Ansprechpartner in allen Gesundheits- und Krankheitsfragen
  • das Team, das für Sie immer ein offenes Ohr hat

Was tun wir?

  • unser Wissen und Können zum Wohle unserer Patientinnen einsetzen
  • durch ständige Fort- und Weiterbildung bieten wir Ihnen einen hohen Qualitätsstandard
  • wir behandeln Ihre Erkrankung
  • wir beraten Sie, um Ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden zu erhalten oder zu verbessern

Warum tun wir es?

  • um kranken Menschen zu helfen
  • um Vorsorge zu tragen und Krankheiten zu verhindern

Wie tun wir es?

  • mit Freundlichkeit und Respekt den Patientinnen und den Kollegen gegenüber
  • mit Sorgfalt und Genauigkeit
  • mit der Bereitschaft neue Erkenntnisse zu nutzen, damit wir Sie bestmöglich betreuen und versorgen können

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Wie sind wir organisiert?

  • organisatorisch bieten wir Ihnen das System einer Bestellpraxis
  • wenn möglich, lassen Sie sich einen Termin geben
  • sollten Sie bei akuten Beschwerden ohne Termin zu uns kommen, bemühen wir uns, unsere Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten
  • zusätzliche Serviceleistungen für unsere Patientinnen:
  1. Taxiruf
  2. Rezeptzusendungen (wenn Ihre Versicherungskarte bereits eingelesen ist)
  3. Befundkopien für Rentenantrag, Versorgungsamt oder ähnliches

„Einige Spielregeln“ zur guten Zusammenarbeit:

  • Lassen Sie sich persönlich oder telefonisch einen festen Termin geben.
  • Rufen Sie bitte möglichst rechtzeitig an, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, denn so ist ein reibungsloser Praxisablauf gewährleistet und wir können Ihren Termin an andere, wartende Patientinnen vergeben.
  • Denken Sie bitte immer an Ihre Versicherungskarte.
  • Im Falle einer Änderung Ihrer persönlichen Daten, bitten wir um Information, damit wir Ihre Daten bei uns auf den aktuellen Stand bringen können.
  • Bereiten Sie sich sorgfältig auf Ihr Gespräch mit dem Arzt vor, d.h. bringen Sie den Menstruationskalender mit und notieren Sie sich die Medikamente, die Sie zur Zeit einnehmen.

Sie erleichtern uns somit die Arbeit, vielen Dank.

Zusätzliche Leistungsangebote

(Außerhalb der Erstattung Ihrer Krankenkasse. Diese werden direkt mit Ihnen abgerechnet)

 

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum zusätzlichen Leistungsangebot haben, wir beraten Sie gern.

Auf den nachfolgenden Seiten sind diese Zusatzangebote zu Ihrer Information näher beschrieben.

  • Erweiterte Krebsfrüherkennung
  • Vaginaler Ultraschall
  • Brustultraschall
  • HPV- Test
  • Standard- Pap- Zellabstrich
  • Dünnschicht- Zytologie
  • Immunologischer Stuhltest- Test auf okkultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl
  • Blasenkrebsfrüherkennung
  • Chlamydien- Test
  • Spezielle Laboruntersuchungen- Hormonanalysen
  • Möglichkeiten zur Empfängnisverhütung, z.B. Spirale
  • Schwangereninformationen

Zusatzleistungen:

Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft

Toxoplasmose Test, Zytomegalie- Test, Listeriose, Windpocken

Ersttrimester- Screening, NIPT

Vaginalabstrich- Untersuchung auf Streptokokken-B- Infektion

  • Impfleistungen
  • Anti Aging (Botox)

 

Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:

 

  • Ab dem 20. Lebensjahr jährlich: Zellabstrich (Pap- Test), Tastuntersuchung des inneren Genitales, Ausschluss von genitaler Infektion mit Chlamydia trachomatis für Frauen bis zum 24. Lebensjahr. Die Untersuchung erfolgt durch eine Urinprobe mit „Morgenurin“.
  • Ab dem 30. Lebensjahr zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut
  • Ab dem 35. Lebensjahr: weiterhin JÄHRLICHE Untersuchung von Genital und Brust, zusätzlich alle 3 Jahre eine Vorsorge- Untersuchung zum Gebärmutterhalskrebs (Pap- Abstrich und HPV- Test)
  • Ab dem 50. Lebensjahr: zusätzlich digitale Untersuchung des Enddarms, sowie ein Schnelltest alle 2 Jahre auf verstecktes Blut im Stuhl oder eine Darmspiegelung
  • Ab dem Alter von 50 – 75. Lebensjahr: zusätzlich alle 2 Jahre ein Mammographie- Screening, eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle

 

Weitere sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen, können sein:

 

  • Vaginaler Ultraschall

Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar. Durch vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen in diesen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden.

  • Brustultraschall

Jährlich erkranken in unserem Land ca. 40.000 Frauen an Brustkrebs im Laufe ihres Lebens, also jede 8. bis 10. Frau. Leider sind die genaueren Ursachen noch weitgehend unklar. Auch wenn es sogenannte Risikofaktoren gibt, müssen wir davon ausgehen, dass es jede Frau, auch solche ohne besondere Risiken, treffen kann.

Als Schlussfolgerung hieraus empfehlen wir Ihnen folgende vorbeugenden Untersuchungen:

  1. Tastuntersuchung der Brust durch den Gynäkologen alle 6 Monate
  2. Selbstuntersuchung 1 Mal im Monat
  3. Mammographie in regelmäßigen Abständen, je nach Ausgangsbefund
  4. Ultraschalluntersuchungen der Brust als Ergänzung zur Mammographie

Alle diese Untersuchungen können den Brustkrebs nicht verhindern, ihn jedoch so früh wie möglich feststellen. Durch die Mammographie können kleinste, noch nicht tastbare Knoten oder Mikrokalk festgestellt werden. Neben einer eventuell erfolgten Röntgenuntersuchung stellt die ULTRASCHALLUNTERSUCHUNG der Brust eine SINNVOLLE  Ergänzung der Früherkennung dar. Gerade bei jungen Patientinnen, bei denen das Brustdrüsengewebe relativ dicht ist, biete die Ultraschalluntersuchung der Brust Vorteile gegenüber der Mammographie.

 

Um Ihre persönliche Vorsorge optimal zu gestalten, sollte spätestens ab dem 40. Lebensjahr nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Senologie neben der Tastuntersuchung noch die Ultraschalldiagnostik hinzugezogen werden.

 

  • Dünnschicht- Zytologie

Der normale Abstrich vom Gebärmutterhals ist gut und überwiegend zuverlässig. Durch moderne Technik kann man den Abstrich jedoch deutlich besser für die nachfolgende feingewebliche Untersuchung vorbereiten. Die Beurteilung ist dann genauer und zuverlässiger als bisher, kontrollbedürftige Befunde werden seltener.

 

 

  • HPV- Test (Humane Papillomaviren- Testung)

 

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit dem üblichen Zellabstrich in jährlichen Abständen bis zum vollendeten  34. Lebensjahr stellt eine hervorragende Methode zur Früherkennung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals dar. Wie jede Methode kann Sie jedoch keine 100%ige Sicherheit gewährleisten.

Humane Papillomviren (HPV) gehören zu den häufigsten Verursachern von Infektionen im Genitalbereich und werden sexuell übertragen. Bestimmte Typen dieser Viren (aus der sogenannten Hochrisikogruppe) spielen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses und seiner Vorstufen; dieses haben neueste Forschungsergebnisse gezeigt. 

Nahezu 30% aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens infiziert. Die Infektion löst häufig keine Beschwerden aus. Einige von ihnen, die sogenannten Niedrigrisiko- Typen können lästige, aber weitgehend ungefährliche Feigwarzen verursachen. Andere, die sogenannten Hochrisiko-Typen, können dazu führen, dass sich Zellen des Körpers verändern. Dadurch kann nach vielen Jahren Krebs entstehen. Und in 90 % der Fälle heilt die HPV- Infektion innerhalb von 2 Jahren von selbst aus.

Dieses Testverfahren auf HPV erfolgt durch einen Abstrich vom Gebärmutterhals und mittels DNA Technologie ausgewertet. Noch bevor irgendwelche Zellveränderungen zu beobachten sind, kann der Nachweis von HPV erbracht werden.

Dies ist für Sie kein Anlass zur besonderen Beunruhigung. Der Nachweis von HPV bietet die Möglichkeit, vorhandene Muttermundsveränderungen in einem besonders frühen Stadium zu erkennen und zu behandeln.

Zusammen mit dem zytologischen Abstrich erhöht sich die Chance für eine bestmögliche Krebsfrüherkennung und damit erfolgreiche Behandlung ganz wesentlich.

 

  • Blasenkrebsfrüherkennung

Der Test kann schnell und sehr einfach während des Arztbesuchs durchgeführt werden, eine Urinprobe genügt. Besonders empfehlenswert ist der Test für Personen der folgenden Hauptrisikogruppen für Blasenkrebs:

  • Alter über 45 Jahre
  • Raucher
  • Häufiges Haarefärben
  • Beschäftigte der Chemie, Farb-, und Lederindustrie
  • Personen, die Kontakt mit krebsauslösenden Substanzen haben (z.B. Tankstelle, Friseure)
  • Personen mit chronischen Harnwegsinfekten

 

Spezielle Laboruntersuchungen

 

Zwischen dem Östrogenmangel bei Frauen nach den Wechseljahren und dem Risiko an Osteoporose (Knochenschwund), Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) oder Alzheimer (Gedächtnisschwund) zu erkranken besteht ein enger Zusammenhang.

Durch Hormonstörungen sind oft auch Veränderungen an Haut und Haaren zu beobachten. Dieses kann durch eine zunehmende Wirksamkeit männlicher Hormone bedingt sein und sich durch Hautunreinheiten und Haarausfall bemerkbar machen.

In den Wechseljahren kommt es nach und nach zu einem Erlöschen der Eierstockfunktion (Klimakterium). Die Eierstöcke produzieren immer weniger weibliche Hormone, so dass ein Hormonmangel daraus resultiert. In der Folge kommt es später zu einem Ausbleiben der Regelblutung.

Mit Hilfe einer differenzierten Hormonuntersuchung aus dem Blut ist eine individuelle Diagnose möglich. Falls sich die Notwendigkeit hieraus ergibt und Sie den Wunsch haben ist eine optimale Einstellung der Hormonersatztherapie möglich. Zudem kann geklärt werden, ob Sie Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung treffen müssen

Die frühzeitige Erkennung hormoneller Störung durch eine genaue Hormonanalyse kann auch hierbei eine gezielte Therapie ermöglichen.

Möglichkeiten der Empfängnisverhütung außerhalb der Pilleneinnahme

Wir beraten Sie gern bei der Auswahl Ihrer empfängnisverhütenden Maßnahme. Wir bieten Ihnen hierzu verschiedene Möglichkeiten an

Verhütung durch das Legen einer Kupferspirale

Während Ihrer Periode wird eine Kupferspirale in die Gebärmutter eingesetzt. Diese kann ca. 5 Jahre dort verbleiben. Der korrekte Sitz der Spirale sollte durch regelmäßige Ultraschalluntersuchungen kontrolliert werden.

Verhütung durch das Legen einer Hormonspirale

Auch die Hormonspirale wird während Ihrer Periode in die Gebärmutter eingesetzt. Die Spirale setzt ca. 5 Jahre Hormone frei, die die Regelblutungen kürzer und schwächer machen können.

Verhütung durch das Einsetzen eines Hormonstäbchens

Ein kleines Stäbchen wird während der Periode unter die Haut des Oberarms eingesetzt. Dort kann das Hormonstäbchens ca. 3 Jahre verbleiben. Auch durch diese Verhütungsmaßnahme können Blutungsstärke und Dauer abnehmen.

Verhütung durch Verabreichung der 3- Monatsspritze

Eine intramuskuläre Injektion wird ins Gesäß verabreicht. Die Periodenblutungsstärke kann durch diese Verhütungsmethode ebenfalls abnehmen.

Individuelle Wahlleistung in der Krebsvorsorge

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen gemäß der Krebsfrüherkennungsrichtlinien folgende Untersuchungen:

  • Ab dem 20. Lebensjahr jährlich
  • Zellabstrich aus dem Gebärmutterhals
  • Tastuntersuchung der inneren Genitale
  • bis zum 24. Lebensjahr Urinuntersuchung auf Chlamydien
  • ab dem 30. Lebensjahr zusätzliche Tastuntersuchung der Brust und Inspektion der Haut
  • ab dem 35. Lebensjahr weiterhin jährliche Untersuchung von Genital und Brust, zusätzlich alle 3 Jahre Abstrich- Kontrollen auf Gebärmutterhalskrebs (PAP- Test) und Humane Papillomaviren (HPV- Test)
  • ab dem 50. Lebensjahr
  • zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarms, sowie die Durchführung eines Stuhltests alle 2 Jahre zur Früherkennung von Darmkrebs oder eine Darmspiegelung
  • ab dem 50. - 75. Lebensjahr
  • zusätzlich alle zwei Jahre ein Mammographie Screening
  • Vaginaler Ultraschall (Nicht tastbare Veränderungen der weiblichen Genitalien können durch diese Untersuchung bereits frühzeitig sichtbar gemacht werden.)
  • Brustultraschall (Zur Entdeckung von nicht tastbaren Tumoren)
  • HPV- Test (Humane Papillomaviren Testung als Möglichkeit, vorhandene Veränderungen in einem besonders frühen Stadium zu erkennen.)
  • Standard- Pap- Zellabstrich (Zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs)
  • Dünnschicht- Zytologie (Thin-Prep - Spezielles Abstrichverfahren, bei dem das Zellbild besser beurteilt werden kann.)
  • Immunologischer Stuhltest (Test auf verstecktes Blut im Stuhl)
  • Blasenkrebsfrüherkennung (Wichtig beim Blasenkrebs ist die frühzeitige Diagnose. Aufschluß gibt Ihnen ein einfacher Urintest.)
  • Urinuntersuchung (Zur Erkennung einer Harnwegsinfektion, Untersuchung auf Blut, Zucker und weitere sieben Parameter)
  • Chlamydien- Test (Chlamydien- Infektion gehört zu den häufigsten Geschlechtskrankheiten)
  • Zyklusmonitoring (Bei Kinderwunsch, zur Überwachung des Periodenzyklus um den idealen Zeitpunkt für eine Befruchtung zu bestimmen.)
  • Hormonanalyse (Bei Kinderwunsch, Wechseljahren, Haarausfall, Hautprobleme)
  • Bescheinigungen                                                   
  • Impfungen auf Wunsch                                       
  • Injektionen in Muskel oder unter die Haut       
  • Kinesio- Taping                                                       

Alternatives Behandlungsverfahren, das Rückenschmerzen und Verspannungen lindern kann.

Verhütung

  • Einlage einer Spirale                                          
  • Entfernung einer Spirale                                    
  • Lagekontrolle einer Spirale                                
  • Einlage Verhütungsstäbchen                              
  • Entfernung Verhütungsstäbchen

Impfungen, Impfleistungen & Impfschutz

Impfungen schützen vor Infektionskrankheiten.

In Deutschland gibt es ein Expertengremium, das Impfempfehlungen ausspricht. Es handelt sich um die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch Institut.

Lassen Sie sich von uns beraten. Gerne überprüfen wir in diesem Zusammenhang auch Ihren Impfausweis.

 

Auffrisch- & Indikationsimpfungen für Erwachsene 

(Diphtherie/ Tetanus/Keuchhusten, Grippe, Gürtelrose (ab 60 Jahren), Masern/Mumps/Röteln, Pneumokokken (ab 60 Jahre), Kinderlähmung)

Impfungen bei Kinderwunsch

Masern, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Hepatitis B

Impfung gegen HPV  (Gebärmutterhalskrebs)

Die HPV- Impfung schützt vor Infektionen mit sexuell übertragbaren HPV- Typen, die Krebserkrankungen am Gebärmutterhals, an Schamlippen, am Penis und am Analbereich hervorrufen kann. Dabei ist der Nutzen am größten, wenn vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft wird.

Impfempfehlung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren, spätestens bis zum 18. Geburtstag

Impfungen in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft sollte „so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig“ geimpft werden. Einige Impfungen (z.B. Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B) sind in diesem Zeitraum durchführbar oder sogar ausdrücklich für Schwangere empfohlen (z.B. die Grippe- Impfung oder Impfung gegen Keuchhusten oder bei fehlendem Hepatitis B- Schutz eine entsprechende Hepatitis B- Grundimmunisierung). Andererseits sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen (z.B. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Eine versehentliche Lebendimpfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch keinesfalls eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Impfung gegen Grippe (Influenza) in der Schwangerschaft

  • In der Schwangerschaft verläuft die Grippe schwerer, weil das Immunsystem von Schwangeren herunter reguliert ist. Deshalb baut nur jede zweite Schwangere eine ausreichende Immunität gegen eine Grippeinfektion auf. Die zweite Hälfte kann erkranken.
  • Hohes Fieber und Infektionen erhöhen das Risiko für eine Frühgeburt.
  • Neugeborene, die mit Influenza infiziert werden, werden schwerkrank, weil Ihr Immunsystem in den ersten Lebenswochen noch keine Möglichkeit hat, sich gegen die Viren zu wehren.
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Keuchhusten- Impfung in der Schwangerschaft

Keuchhusten-Infektionen (Pertussis) sind für Neugeborene besonders gefährlich. Eine Impfung erhöht die schützenden Antikörperkonzentrationen sowohl bei der Schwangeren als auch beim Neugeborenen wirksam. Daher sollte jede Schwangere unabhängig von ihrem Pertussisimpfstatus im frühen dritten Schwangerschaftsdrittel gegen Keuchhusten impfen lassen.

Die Impfung ist in der Schwangerschaft unbedenklich und empfohlen!

Die Immunität, die eine Schwangere durch eine Impfung erworben hat, gibt sie durch den gemeinsamen Blutkreislauf vor der Geburt an ihr Baby weiter.

 

Schwangerschaft

Sehr geehrte Patientin,

liebe werdende Mutter,

die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Es ist ganz besonderes Ereignis in Ihrem Leben und Sie fragen sich auch:

Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?

Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes.

Mit dieser Information möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise in die Hand geben, die Sie über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis aufklären.

Wir freuen uns, Sie durch die wunderschöne und vielleicht manchmal auch etwas beschwerliche Zeit Ihrer Schwangerschaft zu begleiten.

Ihr Praxis Team

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Ernährung in der Schwangerschaft

Schwangere Frauen brauchen keine spezielle Ernährung. Sie können ihren Mehrbedarf für zahlreiche Nährstoffe u.a. für Folsäure und Jod decken. Sie sollten auf einen regelmäßigen Verzehr von Gemüse, Obst, Vollkornprodukten, fettarmer Milch und fettarmen Milchprodukten, fettarmem Fleisch und fettreichem Meeresfisch achten.

Der Energiebedarf ist in den letzten Schwangerschaftsmonaten nur etwa 10% höher. Im Verhältnis dazu steigt der Bedarf an einzelnen Vitaminen und Mineralstoffen. 

Schwangere sollten besonders auf die Qualität ihrer Ernährung achten, aber nicht für zwei essen. Denn eine erhöhte Kalorienzufuhr erhöht das Risiko beim Kind für hohes Geburtsgewicht und für Übergewicht und Diabetes mellitus im späteren Leben. Die normale Gewichtsentwicklung für die Schwangere liegt zwischen etwa 10 und 16 kg.

Schutz vor Lebensmittelinfektionen

Infektionen wie Listeriose und Toxoplasmose können über Lebensmittel das ungeborene Kind gefährden. Schwangere sollen deshalb auf rohes oder nicht durchgegartes Fleisch verzichten. Auch Weichkäse, Räucherfisch und abgepackte Salate sind zu meiden. 

Bewegung

In der Schwangerschaft werden leichte tägliche Bewegungen empfohlen, sofern keine Kontraindikationen bestehen. Besonders geeignet für Schwangere sind wie Walking, Schwimmen, Aquafitness, Gymnastik, Pilates oder Yoga. Sie unterstützt das Wohlbefinden der Schwangeren und trägt zu einer gesunden Gewichtsentwicklung bei. Körperliche Aktivität kann Schwangerschaftsbeschwerden wie Rückenschmerzen und Kreislaufproblemen vorbeugen und Schwangerschaftsübelkeit lindern. Schwangere die mindestens dreimal pro Woche für 30 min Sport betreiben, entwickeln seltener Bluthochdruck oder Schwangerschaftszucker.

Nicht zu empfehlen sind Sportarten mit Stößen, Schlägen oder Sprüngen oder Gewichtheben.

Genussmittel

Schwangere sollen nicht rauchen und keinen Alkohol trinken. Bis zu drei Tassen Kaffee pro Tag werden als unbedenklich angesehen. Koffeinhaltige Energydrinks werden nicht empfohlen.

Vorbereitung auf das Stillen

Stillen ist das Beste für Mutter und Kind. 

Muttermilch enthält alle wichtigen Nährstoffe, die ein Baby für seine gesunde Entwicklung braucht. Sie enthält besondere Abwehrstoffe, die ein Kind vor Krankheiten wir Durchfall und Mittelohrentzündungen schützen. Sie ist zu jeder Zeit und an jedem Ort verfügbar, hat immer die richtige Temperatur und ist hygienisch einwandfrei. Muttermilch ist kostenlos.

Mutterschaftsvorsorge

Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.

Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein. Dadurch können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachkommen.

Nutzen Sie deshalb das erweiterte Spektrum von Zusatzleistungen und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint. Da diese Untersuchungen nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfallenden Kosten informieren wir Sie gern.

Jede Schwangerschaft ist, genauso wie das sich entwickelnde Kind, einmalig.

Lesen Sie bitte die folgenden Informationen in aller Ruhe durch und nutzen Sie diese auch über die gesamte Schwangerschaft als nützlichen Ratgeber.

Wir stehen Ihnen natürlich jederzeit für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.

 

Mutterschaftsvorsorgerichtlinien

Nachdem wir bei Ihnen die Schwangerschaft festgestellt haben erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen.

Frauenärztliche Untersuchung

Diese wird zunächst in ca. 4 wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.

Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:

  • Blutdruckmessung
  • Gewichtskontrolle
  • Urinuntersuchung
  • Kleines Blutbild, abhängig vom letzten Befund

Blutuntersuchungen

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtest, um gegebenenfalls eine Blutunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 25. Und 29. SSW wiederholt. Zusätzlich  wird eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis- B- Virus untersucht. Eine solche Infektion könnte während der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, über eine Blutuntersuchung, den fetalen Rhesusfaktor zu bestimmen. Bei positivem fetalen Rhesusfaktor, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Ferner besteht die Option sich über genetische Störung beim Fetus beraten und diese überprüfen zu lassen. Dieses Angebot wird Frauen empfohlen, wenn aufgrund anderer Testergebnisse ein erhöhtes Risiko für eine chromosomale Störung beim Fetus vorliegt. Nach einer Ultraschalluntersuchung wird nur 10 ml Blut abgenommen und Chromosomenstörungen wie Trisomie 21, 18 und 13 untersucht.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS) durchführen zu lassen.

Ultraschall- Untersuchungen während der Schwangerschaft

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).

  • 1. Screening:   9. - 12. SSW
  • 2. Screening: 19. - 22. SSW
  • 3. Screening: 29. - 32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

Blutzucker- Belastungstest

Ungefähr 2 % aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes, d.h. von ca. 100 Schwangeren müssen   2 – 3 Frauen wegen Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein sogenannter Blutzuckerbelastungstest. Dieser wird zwischen der 25. und der 29. SSW durchgeführt.

„Erweitertes Spektrum von Zusatzleistungen“ führt zu mehr Sicherheit in der Schwangerschaft

Nachfolgend möchten wir Ihnen weitere Untersuchungen und Maßnahmen erläutern, die sinnvoll und empfehlenswert sind. Die Kosten hierfür müssten jedoch von Ihnen persönlich getragen werden.

Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft

Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall („evidence based medicine“)

Nach Aussage weltweit führender Sonographieexperten besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ultraschalluntersuchungen und dem positiven Ausgang der Schwangerschaft. Außerdem ist die Sonographie eine beliebte Methode für werdende Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum des Kindes zu überzeugen und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen.

Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind sicher medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig.

Wir sind gerne bereit, außerhalb der regulären Schwangerenvorsorge, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, diese zusätzlichen sonographischen Untersuchungen durchzuführen.

 

Toxoplasmose

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger „Toxoplasma gondii“ von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem Fleisch oder nicht durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat.

In Deutschland haben ca. 45 – 50 % der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.

Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden.

Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontrolluntersuchungen folgen.

Diese Leistung ist nicht Bestandteil der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge, so dass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.

 

Zytomegalie- Test (CMV)

Die Zytomegalie ist eine Viruserkrankung, die die Schwangeren meist nicht bemerken. Doch sie kann dem Kind beim Erstkontakt in der Schwangerschaft schaden. Das Hauptrisiko besteht bei einer Infektion in der Frühschwangerschaft. Das Virus kann sich in          40- 50 % auf das Ungeborene übertragen. Bei Geburt ist die Mehrzahl asymptomatisch. Etwa 13 % dieser Kinder entwickeln aber später noch Langzeitschäden wie Hörschädigungen und geistige Behinderungen. CMV ist eine Schmierinfektion, die über Speichel, Urin und andere Körperflüssigkeiten übertragen werden können. Am häufigsten infizieren sich Schwangere beim Umgang mit kleinen Kindern, die das Virus in hohen Mengen ausscheiden können. Die Kinder sind dabei meistens völlig gesund, da die Infektion in der Regel symptomlos verläuft. Durch einfaches Händewaschen lässt sich die Virusübertragung vermeiden. Es gibt keine Impfung gegen das CMV. Es kann eine sichere Diagnose nur durch eine Blutuntersuchung sicher gestellt werden. Der Zytomegalie- Test zeigt, ob die werdende Mutter einen früheren Kontakt mit dem Zytomegalie Virus hatte oder eine akute Infektion hat.

Bei Feststellung einer akuten Erstinfektion kann unter Umständen eine Immunglobulinbehandlung eingeleitet werden.

Windpocken und Gürtelrose (Varizella- Zoster- Virus- Test)

Windpocken können bei Schwangeren, die noch kein Windpocken durchgemacht haben, für das ungeborene Baby gefährlich sein. Es kann zu Fehlbildungen, Organstörungen und neurologischen Erkrankungen des Kindes führen. Das größte Risiko besteht bei einer Infektion in der 13.- 20. Schwangerschaftswoche. Bei einer Ansteckung kurz vor der Geburt besteht die Gefahr einer lebensbedrohlichen Infektion des Kindes.

Wenn eine Schwangere an Gürtelrose erkrankt, besteht kein Risiko für das ungeborene Kind. An Gürtelrose erkranken nur Menschen, die früher schon einmal Windpocken hatten.

Wenn bei einer Blutuntersuchung keine Immunität nachweisbar ist, wird eine Impfung nach der Schwangerschaft empfohlen. Eine vorsorgliche Untersuchung auf bestehenden Immunschutz wird von den Krankenkassen derzeit nicht erstattet und ist daher eine Selbstzahlerleistung.

 

Ringelröteln (Parvovirus B 19)

Ringelröteln gehören zu den Kinderkrankheiten, die Ausschlag verursachen können. Sie haben nichts mit dem ebenso verbreiteten Röteln zu tun, da sie durch ein anderes Virus ausgelöst werden. Selbst wenn sich eine Schwangere mit Ringelröteln ansteckt, überträgt sie das Virus nicht unbedingt auf ihr ungeborenes Kind. Das ist nur bei etwa einem Drittel der Schwangeren der Fall.

Bei einer Infektion des Kindes in der frühen Schwangerschaft kommt es häufiger zu einer Fehlgeburt oder zu einem sogenannten Hydrops fetalis. Das sind Flüssigkeitsansammlungen unter der Haut und in der Bauchhöhle des ungeborenen Kindes, die mit Ultraschall erkannt werden können. In der zweiten Schwangerschaftshälfte besteht kaum noch eine Gefahr für eine Schädigung des Kindes.

Bei einer akuten Ringelröteln- Infektion der Schwangeren kann das ungeborene Kind mit einer Bluttransfusion über die Nabelvene behandelt werden.

Da es keine Impfung gibt, ist es wichtig bei fehlendem Immunschutz auf Hygiene zu achten, da die Viren über eine Schmierinfektion übertragen werden.

Durch einen Nachweis im Blut kann eine akute Infektion oder auch ein Schutz vor einer Primärinfektion gezeigt werden.

 

Streptokokken-B- Infektion

Dabei handelt es sich um Bakterien, die im Darm und auf der Haut sehr weit verbreitet sind. In den meisten Fällen bekommt der Träger das nicht mit, denn die körpereigene Abwehr hält sie in Schach. Es kommt nur selten zu Krankheitssymptomen.

Bei Schwangeren findet sich vor allem die Gruppe B der Streptokokken Bakterien, welche sich bei 20- 30 % der Schwangeren im Genitalbereich ansiedeln. Diese kann Probleme wir Harnweginfektion oder Wundheilungsstörungen hervorrufen, aber auch das betrifft nur wenige Frauen.

Für das Ungeborene sind die Streptokokken in der Schwangerschaft meist ungefährlich. Die Infektion erfolgt erst während der Geburt und kann eine Blutvergiftung beim Neugeborenen verursachen.

Um festzustellen, ob sich bei der Schwangeren Streptokokken B in der Scheide befinden, wird ein mikrobiologischer Abstrich durchgeführt. Diese Untersuchung wird von den Krankenkassen meist nicht übernommen.

Konnten die Beta- Streptokokken mit dem Screening nachgewiesen werden,  wird dies im Mutterpass dokumentiert. Während dem Geburtsvorgang wird Ihnen das Antibiotikum als Infusion in regelmäßigen Abständen verabreicht. Die Antibiotikaprophylaxe kann eine Infektion des Neugeborenen in den ersten Tagen meistens verhindern.

 

Nichtinvasiver pränataler Test (NIPT) auf Chromosomenstörungen

Die Trisomie 21, das sogenannte Down- Syndrom ist die häufigste Chromosomenstörung. Mit zunehmendem Alter der Mutter steigt das Risiko, dass ein Kind mit Down- Syndrom auf die Welt kommt.

Das Risiko beträgt in der jeweiligen Altersgruppe: 

20.-24 jährige: 1 von 1400 Geburten

30 jährige: 1 von 900 Geburten

35 jährige: 1 von 350 Geburten

40 jährige: 1 von 100 Geburten

45 jährige und älter 1 von 25 Geburten

Im Blut der Schwangeren befinden sich neben ihren eigenen Erbinformationen auch kindliche DNA- Zellen. Über eine Blutuntersuchung der Mutter ab der 11. SSW können ohne Risiko folgende Chromosomenstörungen untersucht werden:

  • Trisomie 21 (Down- Syndrom)
  • Trisomie 18 (Edwards- Syndrom)
  • Trisomie 13 (Pätau- Syndrom)
  • Fehlverteilung der Geschlechtschromosomen X und Y
  • Turner- Syndrom, Triple- X- Syndrom, XYY- Syndrom, Klinefelter- Syndrom (IGEL)
  • Monosomie 21,18 und 13 (IGEL)
  • Trisomien und Monosomien aller anderen Chromosomen        1-12, 14-17 sowie 19,20 und 22 (IGEL)
  • 22q11.2 Mikrodeletion (DiGeorge- Syndrom) (IGEL)

Auch eine Geschlechtsbestimmung ist über diese Blutuntersuchung möglich. Der NIPT erreicht in 99% der Fälle ein richtiges Testergebnis.

 

Ersttrimesterscreening

Diese Untersuchungsmethode dient zum Auffinden eines Down- Syndroms (Trisomie 21) und wird zwischen der 12+0 SSW und 13+6 SSW durchgeführt. Alle Kinder haben in diesem Zeitraum eine kleine Flüssigkeitsansammlung im Bereich des Nackens. Bei 75 % der Down- Syndrom- Kinder ist diese Nackenfalte vergrößert. Es werden zwei Laborwerte aus dem mütterlichen Blut (PAPP-A und freies ß-hCG) analysiert sowie im Ultraschall die fetale Nackenfalte ausgemessen. Mit diesen Werten werden unter Berücksichtigung des mütterlichen Alters ein Risikowert für das Vorliegen einer Chromosomenstörung ermittelt.

Je nach Ergebnis empfiehlt sich eine weitere Diagnostik, z.B. über eine NIPT, Fruchtwasserpunktion oder einer Gewebeentnahme aus dem Mutterkuchen.

Feindiagnostik (Fehlbildungsultraschall) und Dopplersonographie

Die Organfeindiagnostik ist eine weiterführende sonografische Untersuchung zur vorgeburtlichen Klärung des fetalen Gesundheitszustandes. Diese ist umfangreicher als der Screening- Ultraschall beim Frauenarzt. So werden hierbei die einzelnen Organe zwischen der 20+0 bis 22+6 SSW detailliert untersucht.

 

Gründe für die Durchführung der Feindiagnostik

  • Unklarheit oder Auffälligkeit im Basisultraschall
  • Vorangegangene Schwangerschaften mit Fehlbildung und schwangerschaftsbedingten Erkrankungen
  • Mütterliche Erkrankungen, wie Diabetes, Epilepsie, Hypothyreose
  • Verdacht fetaler Infektionen
  • Angeborene elterliche Fehlbildungen
  • Zustand nach Sterilitätsbehandlung
  • Mehrlingsschwangerschaften
  • Zustand nach Uterus- OP
  • Verwandtenehe (Konsanguinität)
  • Adipositas mit schlechtem Sichtverhältnis

Erfahrungsgemäß treten angeborene Fehlbildungen und komplizierte Schwangerschaftsverläufe in den meisten Fällen aber ohne entsprechende Vorgeschichte auf, sodass eine Untersuchung auch ohne Risikofaktoren sinnvoll ist.

 

Kinesio- Taping in der Gynäkologie und Geburtshilfe

Wir bieten Kinesio- Taping in unserer Praxis als alternative Behandlungsmethode an. Diese Taping- Methode entwickelt ihre Wirkungsweise über die Haut, deren Sinneszellen leiten die Impulse des Bandes an tiefer gelegene Rezeptoren. Über einen Reflexbogen zum Rückenmark werden diese Impulse an Muskeln, Bänder und Gelenke übertragen.

Auch nach der Geburt wird diese Methode zur Rückbildung von Muskulatur und Gebärmutter sowie für die Verbesserung des Milchflusses in der Stillzeit eingesetzt.

Beim Taping werden spezielle Klebestreifen je nach Beschwerdebild unterschiedlich auf die betroffene Körperteile geklebt, so dass sie ihre stimulierende Wirkung entfalten können.

Vereinbaren Sie sich Ihren individuellen Termin in unserer Praxis.

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